Die Durchführung von Gesellschaftsjagden ist zur Einschränkung des Risikos der ASP-Ausbreitung im Landkreis Havelland ausdrücklich erlaubt.

Die Durchführung von Gesellschaftsjagden ist zur Einschränkung des Risikos der ASP-Ausbreitung im Landkreis Havelland ausdrücklich erlaubt. Es sind jedoch die Vorgaben der Corona-Eindämmungsverordnung zu beachten und einzuhalten, um die Unversehrtheit der Jagdteilnehmer zu gewährleisten und die Ausbreitung der Coronainfektion zu verhindern.