Im Hinblick auf die Eindämmungsverordnung vom 22. März 2020 ist die Jagd grundsätzlich weiterhin zulässig. Sie erfolgt aktuell unter anderem auch mit dem Ziel, zur
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Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen, Jäger und andere Naturschützer, wir möchten Sie auf unseren Internetseiten mit einem kräftigen Weidmannsheil begrüßen.
Im Hinblick auf die Eindämmungsverordnung vom 22. März 2020 ist die Jagd grundsätzlich weiterhin zulässig. Sie erfolgt aktuell unter anderem auch mit dem Ziel, zur
WeiterlesenInfos zu Veranstaltungen – CORONA Wir werden uns als Jagdverband Nauen e.V. vergleichbar verhalten und unsere Termine absagen, die zwangsläufig zu einer größeren Zusammenkunft von
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