Die Durchführung von Gesellschaftsjagden ist zur Einschränkung des Risikos der ASP-Ausbreitung im Landkreis Havelland ausdrücklich erlaubt. Es sind jedoch die Vorgaben der Corona-Eindämmungsverordnung zu beachten
WeiterlesenSehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen, Jäger und andere Naturschützer, wir möchten Sie auf unseren Internetseiten mit einem kräftigen Weidmannsheil begrüßen.
Die Durchführung von Gesellschaftsjagden ist zur Einschränkung des Risikos der ASP-Ausbreitung im Landkreis Havelland ausdrücklich erlaubt. Es sind jedoch die Vorgaben der Corona-Eindämmungsverordnung zu beachten
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