Brandenburg gibt Schalldämpfer frei – Innenministerium erkennt Bedürfnis für Schalldämpfer auch für Privatjäger an
Michendorf, 02.12.15. Ab sofort dürfen alle Jäger(innen) Brandenburgs ihre Jagdwaffen auf Antrag mit einem Schalldämpfer ausstatten. Dies teilte das Innenministerium auf Nachfrage des Landesjagdverbandes mit. Bisher war diese Art des Gesundheitsschutzes nur jenen gestattet, die die Jagd beruflich ausüben. Der Landesjagdverband hatte sich in der Vergangenheit immer wieder gegen diese Ungleichbehandlung ausgesprochen. „Wir sind froh, dass das Innenministerium nun unseren Argumenten gefolgt ist“, sagte Dr. Dirk Wellershoff, Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. „Jeder Jäger muss als mündiger Bürger selbst entscheiden dürfen, wie er sein Gehör und das seiner Mitjäger schützt.“ Die Sicherheit wird nicht eingeschränkt, wie aus einem Gutachten des Bundeskriminalamtes hervorgeht. Auch mit Schalldämpfern ausgestattete Jagdwaffen knallen beim Schuss noch laut. Technisch kann nur der so genannte Mündungsknall gedämpft werden. Nicht jedoch der Schussknall, der ähnlich wie bei Überschall-Flugzeugen auch bei Jagdmunition entsteht. So ist ein Schuss mit einem Schalldämpfer immer noch weit zu hören. Allerdings ist die gesundheitliche Beeinträchtigung deutlich minimiert. Schalldämpfer müssen genau wie Jagdwaffen bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt und in der Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Ein Missbrauch ist somit ausgeschlossen. Nach Bayern ist Brandenburg das zweite Bundesland, in dem ein Bedürfnis für Erwerb und Besitz von Schalldämpfern für Privatjäger anerkannt wird.