Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,
wir möchten Sie auf die Allgemeinverfügungen des Landkreises Havelland zur Eindämmung der Geflügelpest aufmerksam machen.
In der Verfügung 05/2025 ist für die Jagd folgendes zu beachten:
…. Zur Früherkennung der Geflügelpest bei wildlebendem jagdbaren Wassergeflügel und zur Vermeidung der Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände wird entsprechend § 54 der Geflügelpestverordnung, wie in Nr. 2 dieser Verfügung angeordnet, vom jedem in der Überwachungszone oder im Ramsargebiet bejagten Stück Wildvogel durch die jeweiligen Jägerinnen und Jäger Proben (Tupfer oder Kopf) zu nehmen und in die Dienststelle in Nauen oder in Rathenow des Veterinäramtes zu bringen. Nähere Informationen können auf dem Internetauftritt der o.g. Behörde unter Merkblättern eingesehen werden. Fragen beantwortet die Behörde telefonisch oder per E-Mail unter tiergesundheit@havelland.de. Es wird empfohlen, während der nächsten 30 Tage bis zum Ende der Zugvogelaktivitäten das Jagen auf wildlebende Wasservögel einzuschränken, um durch Unruhe in der Vogelpopulation nicht weitere Übertragungen zu befördern. …..
Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite des Landkreises Havelland über die aktuelle Sachlage.
Mit freundlichem Gruß
Claus Zidek
stellv. Vorsitzender des Jagdverband Nauen e. V und Obmann für Lernort-Natur